Angebotsreferenznummer: 23896
Transport
Wir bieten:
- Beschäftigung zu isländischen Bedingungen – isländischer Arbeitgeber (nicht im Delegationsstatus)
- attraktives Gehalt von 741.704 ISK netto (ca. 5.186 EUR*/monatlich netto) – bei 173,33 Stunden und 80 Überstunden – bereits nach Steuern und Sozialabgaben
- Unterkunft Gratis – Einzelzimmer
- Arbeitskleidung wird gestellt
- Flugticketkosten sowie Transfer vom Flughafen trägt der Arbeitnehmer
- schneller Rekrutierungsprozess – Formalitäten innerhalb von 2 Tagen erledigt!
- vollständige Sozialleistungen
- Beiträge und Steuern werden in Island vom Arbeitgeber abgeführt
- Möglichkeit von Überstunden
- Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und langfristigen Zusammenarbeit
- Unterstützung unserer Berater bei der Koordination der Beschäftigung
- rechtlich anerkanntes Urlaubsrecht
- unsere Dienstleistungen sind kostenlos (u.a. Übersetzung und professionelle Erstellung von Lebensläufen in Englisch für Rekrutierungszwecke)
*Wechselkurs vom 14.04.2026 ISK/EUR, der angegebene Satz dient zur besseren Vergleichbarkeit. Das Gehalt wird in ISK (isländischen Kronen) ausgezahlt.
Zu den Hauptaufgaben der beschäftigten Person gehören:
- Bedienung von Baggern wie Yanmar Vio38, Wacker Neuson 38 sowie Bedienung des Minibaggers Neuson 3001
- Aushubarbeiten für das Verlegen von Belägen und Gehwegen
- sonstige Hilfs-/Erdarbeiten
Anforderungen:
- kommunikative/gute Englischkenntnisse (die eine Verständigung am Arbeitsplatz ermöglichen)
- mindestens 2 Jahre Erfahrung als Baggerfahrer (idealerweise mit Minibaggern)
- Erfahrung in Erdarbeiten und im Verlegen von Belägen – erforderlich
- aktuelle Berechtigung zur Bedienung von Baggern
- Führerschein der Klasse B
- Bescheinigung über die Unbescholtenheit
Die Abkürzung „m / w / d“ hat ausschließlich informativen Charakter und bedeutet, dass die Anzeige an alle Personen gerichtet ist, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität, einschließlich Männer, Frauen und nicht-binäre Personen. Die Reihenfolge der verwendeten Bezeichnungen ist zufällig, stellt kein differenzierendes Kriterium dar und hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Bewerber oder den Verlauf und das Ergebnis des Rekrutierungsprozesses. Der Rekrutierungsprozess wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung durchgeführt.