Angebotsreferenznummer: 24220
Bauwesen / Technik / Installation
Wir bieten:
- niederländischer Arbeitsvertrag oder A1/ZZP-Vertrag
- attraktives Gehalt von 550-650 EUR netto / Woche bei 40 Arbeitsstunden (nach Abzug der Kosten für Unterkunft und Versicherung) oder 30,00-35,00 EUR / Stunde im A1/ZZP-Vertrag
- Unterkunft, die vom Arbeitgeber organisiert wird
- Transportzuschuss (Kilometerpauschale): 0,23 EUR/km (nur bei niederländischem Arbeitsvertrag)
- Möglichkeit zur Organisation eines Firmenwagens
- Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, die in den Niederlanden vom Arbeitgeber gezahlt werden
- Krankenversicherung für den Mitarbeiter
- bezahlter Urlaub gemäß den niederländischen Rechtsvorschriften
- Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung und langfristigen Zusammenarbeit
- Unterstützung unserer Berater bei der Koordination der Beschäftigung
- unsere Dienstleistungen sind kostenlos (u.a. Übersetzung sowie professionelle Vorbereitung von Lebensläufen in englischer Sprache für Rekrutierungszwecke)
Zu den Hauptaufgaben der beschäftigten Person gehören:
- Durchführung allgemeiner Erd- und Bauarbeiten
- Vorbereitung des Untergrunds für Beton, Pflasterbeläge und Bordsteine
- sichere und effiziente Bedienung von Baggern
- Unterstützung der Maschinenbediener auf der Baustelle
- sicherer Umgang mit Handwerkzeugen und Elektrowerkzeugen
- Sorgfalt für Sauberkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften auf der Baustelle
Anforderungen:
- kommunikative Kenntnisse der englischen oder niederländischen Sprache
- nachgewiesene Erfahrung im Beruf (3 bis 5 Jahre)
- Baggerführerschein
- VCA-Zertifikat
- Fähigkeit, genau und selbstständig mit Augenmerk auf Qualität zu arbeiten
- Führerschein der Klasse B
Die Abkürzung „m / w / nb“ dient ausschließlich Informationszwecken und bedeutet, dass sich die Stellenanzeige an alle Personen richtet, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität, einschließlich Männer, Frauen und nichtbinärer Personen. Die Reihenfolge der verwendeten Bezeichnungen ist zufällig, stellt kein Unterscheidungskriterium dar und hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Bewerbenden sowie auf den Verlauf und das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens. Das Bewerbungsverfahren wird unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung durchgeführt.